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22.03.2024

Gesamterneuerungswahlen der Politischen Gemeinde Neckertal vom 22. September 2024

Der Gemeinderat Neckertal gibt bekannt, dass am Sonntag, 22. September 2024 und den entsprechenden Vortagen die Gesamterneuerungswahlen der Politischen Gemeinde Neckertal für die Amtsdauer vom 01.01.2025 bis 31.12.2028 stattfinden.

Folgende Wahlen sind im Urnenabstimmungsverfahren durchzuführen:

•    eine Gemeindepräsidentin / einen Gemeindepräsidenten
•    eine Schulpräsidentin / einen Schulpräsidenten
•    fünf Gemeinderätinnen / Gemeinderäte
•    fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission.

Einreichung von Wahlvorschlägen:

Für diese Wahlen können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen bis Freitag, 21. Juni 2024, 11.30 Uhr, bei der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Die Stimmzettel werden durch die Gemeinde gedruckt.

Beim Erstellen der Wahlvorschläge sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten:

  1. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Kandidierende aufführen wie Sitze zu vergeben sind und keinen Namen mehr als einmal enthalten. 
  2. Es dürfen nur wählbare, mündige Kandidatinnen und Kandidaten mit Schweizer Bürgerrecht aufgeführt werden.
  3. Die Wahlvorschläge dürfen ausschliesslich Kandidatinnen und Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.
  4. Die Wahlvorschläge müssen folgende Angaben enthalten; Bezeichnung des Wahlgangs sowie Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort). Die Unterschrift kann nach Einreichung des Wahlvorschlags nicht zurückgezogen werden. 
  5. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden haben anzugeben: Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort). Die Unterschrift kann nach Einreichung des Wahlvorschlags nicht zurückgezogen werden.
  6. Die Unterzeichnenden des Wahlvorschlags bestimmen für den Verkehr mit den Behörden eine Vertretung und eine Stellvertretung. Verzichten sie darauf, so gilt die erstunterzeichnende Person als Vertretung, die zweitunterzeichnende Person als Stellvertretung des Wahlvorschlags. Die Vertretung, im Verhinderungsfall die Stellvertretung des Wahlvorschlags, gibt im Namen der Unterzeichnenden die zur Bereinigung von Wahlvorschlägen erforderlichen Erklärungen ab. 
  7. Wahlvorschlagsvorlagen können bei der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg, ratskanzlei@neckertal.ch oder hier heruntergeladen weden.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024 statt.

Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 4. Oktober 2024, 11.30 Uhr bei der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg, einzureichen. Es ist auch eine Stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Gemeinderat Neckertal