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Denkmalpflegebeiträge

Verschiedene Gebäude in unserer Gemeinde sind mit einem Kulturgüterschutz belegt. Dies bedeutet, dass das Gebäude oder Teile davon geschützt sind und bauliche Massnahmen daran mit dem Schutzgedanken abgestimmt werden müssen. Dies kann für die Grundeigentümer/-in zu Mehraufwändungen führen. Der Kanton St.Gallen bezahlt für alle Gebäude mit einem kantonalen oder eidgenössischen Schutzstatus Beiträge an diese denkmalpflegerischen Mehraufwände.

Die Gemeinde Neckertal tut dies ebenfalls bei Gebäuden mit einem kommunalen Schutzstatus.

Für die Auszahlung der Beiträge und deren Berechnung hat der Gemeinderat ein entsprechendes Reglement erlassen. Dieses Reglement zeigt auf, welche baulichen Massnahmen und Mehraufwände beitragsberechtigt sind und wie hoch die entsprechenden Beiträge ausfallen.

Der Gemeinderat Neckertal hat am 22. August 2023 das Reglement für Beiträge an denkmalpflegerische Mehraufwände erlassen.

Für die Beitragsbearbeitung ist der Leiter Infrastruktur, Simon Schlumpf, zuständig. Bei Fragen können Sie sich gerne an ihn wenden.
Simon Schlumpf
Leiter Bauverwaltung
058 228 33 14
simon.schlumpf@neckertal.ch