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Kurtaxen

Die Kurtaxe muss von den Gästen, die in unserer Gemeinde übernachten, gezahlt werden und wird pro Person und Übernachtung berechnet.
Alle Beherberger melden der Gemeinde Neckertal die Vermietung eines Objektes sowie einen allfälligen Eigentümerwechsel mit dem «Anmeldeformular Kurtaxen». 

Ferienwohnungen, Ferienzimmer, Standplätzen für Zelte und Wohnwagen:
Eigentümer und Dauermieter entrichten die Kurtaxe für sich und die unentgeltlich beherbergten Gäste als Jahrespauschale.

Hotels, Beherbergungsbetriebe:
Beherbergungsbetriebe melden dem Einwohneramt Neckertal halbjährlich (Stichtage 30.06. und 31.12.) bis zum 10. Juli bzw. 10. Januar unaufgefordert die Logiernächte des vorherigen Halbjahres. Sie verwenden dazu das Formular «Kurtaxenabrechnung». 

Inhaber von Beherbergungsbetrieben, Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen/-zimmern sowie von Standplätzen für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile haben bis spätestens am 15. Juli bzw. 15. Januar des vorherigen Halbjahres, die von den Gästen eingezogenen Kurtaxen an die Finanzverwaltung Neckertal bzw. Verkehrsverein Hemberg abzuliefern.
Sara Pondini
Leiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 04
sara.pondini@neckertal.ch
Mirjam Zürcher
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch