Antrag zur Ausfertigung eines Handänderungsvertrages
Eine Handänderung bedeutet eine Änderung des Eigentümer-Eintrags im Grundbuch. Dieser Wechsel wird besteuert mit der sogenannten Handänderungssteuer. Die Höhe der Handänderungssteuer berechnet sich aufgrund des beurkundeten Kaufpreises.Wir bitten Sie, den Antrag sorgfältig und vollständig auszufüllen. Sollten beim Ausfüllen Fragen auftauchen, rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Das Antragsformular muss vom Veräusserer original unterzeichnet sein.
Jennifer Regenscheit (im Mutterschaftsurlaub)
Leiterin Landwirtschaftsamt Grundbuchverwalterin
058 228 33 51
grundbuchamt@neckertal.ch
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