Das kantonale Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat im vergangenen Jahr von 24 kontrollpflichtigen Betrieben in der Gemeinde Hemberg deren fünf geprüft. In keinem der geprüften Betriebe mussten Nachkontrollen angeordnet werden. Im Weiteren wurden bei vier weiteren Betrieben Proben erhoben. Von den 19 erhobenen Proben musste eine beanstandet werden. Das Amt musste gegen keinen Betrieb eine Strafanzeige einleiten. Im Bereich der Primärproduktion (Milchproduzenten) wurden 16 Betriebe auf die Milchhygiene überprüft. Es weist im Tätigkeitsbericht darauf hin, dass die Inspektionen risikobasiert erfolgen. Gute Ergebnisse führen zu längeren Inspektionsintervallen.
Der Gemeinderat hat den gutlautenden Bericht zur Kenntnis genommen. Er dankt den Verantwortlichen und Mitarbeitenden in den Lebensmittelbetrieben für ihren täglichen Einsatz zum Wohle der Konsumentinnen und Konsumenten.
Erlass Gemeindegewässerplan
Das revidierte Wasserbaugesetz, welches ab 1. Januar 2010 in Kraft ist, verlangt die Erstellung eines Gewässerplanes, welches die Gewässer in folgende Klassen einteilt: kantonale Gewässer, Gemeindegewässer und übrige Gewässer.
Als kantonale Gewässer gelten die grösseren Flüsse, z.B. die Thur. Auf Gemeindegebiet von Hemberg befinden sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keine kantonalen Gewässer und keine Gemeindegewässer. Zu den Gemeindegewässern zählen jene, die mit Kantons- oder Bundesbeiträgen aus Hochwasserschutzgründen ausgebaut worden sind. Alle übrigen Gewässer sind «übrige Gewässer». Der Plan wird fortlaufend angepasst, wenn neue Strecken hinzukommen.
Der Gewässerplan hat deklaratorischen Charakter, d.h. er wird nicht öffentlich aufgelegt und muss auch nicht genehmigt werden. Die Einteilung der Gewässer hat aber einen Einfluss auf die Finanzierung der zukünftigen Bau- und Unterhaltskosten. An den Bau und Unterhalt von Gemeindegewässerabschnitten trägt die Gemeinde wenigstens 25% der Kosten. Bei den übrigen Gewässern sind wie bisher die betroffenen Anstösser unterhaltspflichtig. Die Gemeinde kann bei sehr aufwändigen Unterhaltsmassnahmen oder Renaturierungsmassnahmen auf Gesuch hin Beiträge gewähren.
Der Gemeinderat hat den vom Kanton überprüften Plan an seiner letzten Sitzung erlassen.