Referendumsvorlage Fakultatives Referendum gemäss Art. 23 lit. e der Gemeindeordnung vom 7. April 1982
Gegenstand: Kaufvertrag vom 25. Juni 2010 über den Verkauf des Grundstückes Nr. 616, Haslenstrasse 3, 9633 Bächli (Hemberg) Verkaufspreis: Fr. 280'000.– Amtlicher Verkehrswert: Fr. 268'000.–
Referendumsfrist: 5. Juli 2010 bis 3. August 2010
Öffentliche Auflage der Vorlage: Der Kaufvertrag kann im Gemeindehaus Hemberg, Büro 11, eingesehen werden.
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 64 gültige Unterschriften (1/10 der Stimmberechtigten, Art. 14 Gemeindeordnung)
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 14 und 15 der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Hemberg sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).
Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Hemberg einzureichen. Der Gemeinderatskanzlei können Unterschriftenblätter zur Vorprüfung eingereicht werden. Sie stellt auf Wunsch auch solche zur Verfügung.